Schulzahnpflegereglement
- Nummer
- 2.04
- Name
- Schulzahnpflegereglement
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2026
- Art
- Reglement
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
- Dieses Reglement stützt sich auf die Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) Kanton Zürich.
Die Schule Hittnau übergibt Anfang Schuljahr jedem in Hittnau wohnhaften
Schulkind einen persönlichen Zahngutschein. Die Eltern organisieren den
Untersuch beim privaten Zahnarzt und erhalten gegen Abgabe des Gutscheins eine Zahnuntersuchung ihres Kindes. - Gültig bis
- 31. Juli 2999
Zugehörige Objekte
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| Schulzahnpflegereglement (PDF, 495 kB) | Download | 0 | Schulzahnpflegereglement |