Schulverwaltung Hittnau

Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau

Telefon: 043 288 66 88
E-Mail: schule@hittnau.ch

Öffnungszeiten Schulverwaltung

während den Schulferien:
täglich 08:30 – 11:30 Uhr

Kopfzeile

Primarstufe

Die Schulgemeinde Hittnau führt jede Primarschulklasse in der Regel doppelt. Die Primarschule ist in die Unterstufe (1. - 3. Klasse) und die Mittelstufe (4. - 6. Klasse) gegliedert. Der Wechsel von der Unter- in die Mittelstufe ist mit einem Klassenlehrerwechsel verbunden. Einige Klassen sind im Primarschulhaus und einige im Dorfschulhaus untergebracht. Beide Schulhäuser befinden sich auf dem Hermetsbüel-Areal.

Blockzeiten
Blockzeiten bedeutet: Für die Lernenden der Primarschule beinhaltet der Unterricht am Morgen vier Lektionen von 08.20 - 11.50 Uhr. Kinder, die aufgrund des Stundenplans am Morgen eine freie Randstunde haben, können unentgeltlich von der Blockzeitenbetreuung Gebrauch machen.

Promotion
Die Beförderung in die nächste Klasse soll nur dann erfolgen, wenn der Schüler den Anforderungen gewachsen scheint. Ist die Promotion gefährdet, informiert die Lehrperson frühzeitig die Eltern und stellt bis Ende April einen Antrag auf Wiederholung der Klasse. Über die Promotion entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Nebst der an den Lernzielen gemessenen Leistung wird auch die individuelle Entwicklungsfähigkeit des Schülers berücksichtigt.

Ausnahmsweise kann ein Schüler auch während des Schuljahres in die untere Klasse versetzt werden. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.

Übertritt an die Sekundarschule
Nach der 6. Klasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium ein. Die Entscheidung darüber, welche Abteilung ein Kind in der Sekundarschule besuchen wird, treffen die Lehrpersonen und die Eltern gemeinsam. Bei Uneinigkeiten entscheidet die Schulpflege.
Die Entscheidung fällt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Diese umfasst die schulischen Leistungen eines Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozialverhalten sowie sein Entwicklungsstand.

Zum Thema Übertritt wird jährlich im November ein Informationsabend durchgeführt.