Schulverwaltung Hittnau

Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau

Telefon: 043 288 66 88
E-Mail: schule@hittnau.ch

Öffnungszeiten Schulverwaltung

während den Schulferien:
täglich 08:30 – 11:30 Uhr

Kopfzeile

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 29. November 2021

29. Oktober 2021

Gemeindeversammlung vom 29. November 2021

Einladung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der

Gemeindeversammlung vom

Montag, 29. November 2021, 19.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hittnau.

A. Politische Gemeinde

Anträge des Gemeinderates betreffend:

1. Finanzen

Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Antrag zur Genehmigung

2. Finanzen

Entschädigungsverordnung, Teilrevision
Antrag zur Genehmigung

3. Kommunaler Erlass

Polizeiverordnung, Totalrevision
Antrag zur Genehmigung

4. Allfällige Anfragen

Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

B. Schulgemeinde

Anträge der Gemeindeschulpflege betreffend:
 
5. Liegenschaften
Oberstufenschule, Dachsanierung, Kreditgenehmigung
Antrag zur Genehmigung

6. Liegenschaften

Photovoltaikanlagen, Kreditgenehmigung
Antrag zur Genehmigung

7. Finanzen

Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Antrag zur Genehmigung

8. Allfällige Anfragen

Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
 

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

Antrag der Kirchenpflege betreffend:

9. Finanzen

Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Antrag zur Genehmigung

10. Allfällige Anfragen

Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

 

Der Gemeinderat

Die Schulpflege

Die Evang.-ref. Kirchenpflege

 

Hittnau, 29. Oktober 2021

 

Anmerkung der Schulgemeinde
Die Schulpflege wird nach deren Gemeindeversammlung rund um das Thema Dachsanierung der Mehr-zweckturnhalle informieren.
 
Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.
 
Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.
 
Beleuchtender Bericht
Dieser ist zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen hin bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).
Einladung zur Gemeindeversammlung vom 29.11.2021

Zugehörige Objekte

Name
Genehmigung_Protokoll_der_Gemeindeversammlung_vom_21.6.2021_Protokollauszug.pdf (PDF, 283.38 kB) Download 0 Genehmigung_Protokoll_der_Gemeindeversammlung_vom_21.6.2021_Protokollauszug.pdf
211129_Geschafte_der_Schulgemeinde.pdf (PDF, 135.3 kB) Download 1 211129_Geschafte_der_Schulgemeinde.pdf