Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, Wahlanordnung für stille Wahl
Für den als Mitglied zurücktretenden Thomas Bhend ist eine Nachfolge für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 zu wählen.
- Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 5 ff. der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Hittnau (SGO) vom 29. November 2020 sowie § 45 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).
- Innert der Frist von 40 Tagen ab der Publikation, d. h. bis 20. Dezember 2023, können der Abteilung Politik + Verwaltung Wahlvorschläge für eine Kandidatin oder einen Kandidaten eingereicht werden.
- Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hittnau hat. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Schulgemeinde Hittnau unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
- Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Der Gemeinderat erklärt die oder den Vorgeschlagene:n im Sinne von § 54a GPR in stiller Wahl als gewählt, wenn nach Ablauf der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Amt vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird im Sinne von § 57 GPR am 3. März 2024 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Wahlleitende Behörde
Gemeinderat Hittnau
Hittnau, 6. November 2023
Zugehörige Objekte
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