Einladung zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2023
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der
Gemeindeversammlung vom
Montag, 27. November 2023, 20.00 Uhr, in der Reformierten Kirche Hittnau.
A. Politische Gemeinde
Anträge des Gemeinderates betreffend:
1. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Antrag zur Genehmigung
2. Planung
Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern»
Antrag zur Genehmigung
3. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Privater Gestaltungsplan
Antrag zur Genehmigung
4. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Projektwettbewerb
Antrag zur Genehmigung
5. Liegenschaften
Luppmenpark, Kreditabrechnung Baurechtsvertrag
Antrag zur Genehmigung
6. Allfällige Anfragen
Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
B. Schulgemeinde
Antrag der Gemeindeschulpflege betreffend:
7. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Antrag zur Genehmigung
8. Allfällige Anfragen
Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Antrag der Kirchenpflege betreffend:
9. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2024
Antrag zur Genehmigung
10. Allfällige Anfragen
Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege
Hittnau, 27. Oktober 2023
Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.
Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.
Beleuchtender Bericht
Der Beleuchtende Bericht ist zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).
Zugehörige Objekte
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