Ersatzwahl des Präsidium der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - Stille Wahl (Wahlerklärung)
Auf die Wahlanordnung vom 7. Juli 2023 ist beim Gemeinderat Hittnau eine gültige Kandidatur eingegangen. Nach Ablauf der Nachfrist von sieben Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Hittnau (SGO) vom 29. November 2020 und § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Mit Beschluss Nr. 77 vom 13. September 2023 des Gemeinderates wurde Matthias Weckemann, Im Stegacher 4, 8335 Hittnau, als Schulpflegepräsident für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 als gewählt erklärt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon erhoben werden (§ 19 Abs 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Wahlleitende Behörde
Gemeinderat Hittnau
Hittnau, 18. September 2023