Schulzahnpflegereglement
- Nummer
- 2.04
- Name
- Schulzahnpflegereglement
- Inkrafttreten
- 4. Juli 2016
- Art
- kategorie_beschluss
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
- Die Schulgemeinde Hittnau organisiert gemäss Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) die Schulzahnpflege. Sie benützt für die obligatorischen schulzahnärztlichen Untersuchun-gen das Zahnbüchlein, das jedes Kind bei Eintritt in die Volksschule erhält. Die Schulgemeinde beauftragt die Schulzahnärztin/den Schulzahnarzt mit der jährlichen Durchführung der Untersu-che.
- Gültig bis
- 31. Juli 2024
Zugehörige Objekte
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