Sonderpädagogik
Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Es findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern statt. Die Zuteilung von Sonderpädagogischen Massnahmen ist zeitlich immer limitiert. Die Überprüfung erfolgt in der Regel halbjährlich, spätestens innerhalb eines Jahres.
Zu den sonderpädagogischen Angeboten gehören:
- Integrative Förderung (IF)
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Begabtenförderung und Begabungsförderung
- Sonderschulung
- Integrative Sonderschulung
- Audiopädagogische Angebote
Therapien:
- Psychomotorik-Therapie
- Logopädie-Therapie
- Psychotherapie
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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