Schulverwaltung Hittnau

Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau

Telefon: 043 288 66 88
E-Mail: schule@hittnau.ch

Öffnungszeiten Schulverwaltung

während den Schulferien:
täglich 08:30 – 11:30 Uhr

Kopfzeile

Kindergarten

Im Spiel, in vielfältigen Aktivitäten und Handlungen lernen die Kinder auf ganzheitliche Weise. Sie bauen Wissen über Dinge und Zusammenhänge auf und entwickeln ihre kreativen und motorischen Fähigkeiten weiter. Das gemeinsame Spielen, Forschen und Entdecken weckt die Freude und Motivation am Lernen. Der neue Lehrplan 21 bringt im Kindergarten keine grossen Änderungen.

Die Schulgemeinde Hittnau führt die folgenden fünf Kindergartenabteilungen in altersgemischten Klassen:

  • Kindergarten Sonne
  • Kindergarten Unterhittnau
  • Kindergarten Oberdorf
  • Kindergarten Oberhittnau 

Die Kindergärten werden im Blockzeitenmodell geführt:

  • 08.10 - 08.30 Uhr Auffangzeit
  • 08.30 - 11.50 Uhr Unterricht

Kinder des 1. Kindergartens: keinen Nachmittagsunterricht
Kinder des 2. Kindergartens: besuchen jeweils den Halbklassenunterricht am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 13.40 - 15.15 Uhr

Kindergarteneintritt
Kinder, die bis zum unten aufgeführten Stichtag das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein:

Schuljahr 2024/25: 31. Juli 2020
Zum Thema Kindergarteneintritt wird jährlich Mitte Januar ein Informationsabend durchgeführt.

Hier finden Sie die Präsentation zum Kindergarteneintritt: 
https://schulehittnauch.sharepoint.com/:b:/s/sl/EXWMdk-kM31GjpNufgecJvABqBtcKmTXP8-3HdgXPDm55g?e=9Ad4A6

Klassenzuteilung
Die Schulleitung hält sich bei den Klassenbildungen an folgende Kriterien:

  • Schulorganisatorische Gründe (z.B. ausgeglichene Klassengrössen)
  • Möglichst Ausgewogenheit innerhalb der Klassen bezüglich Anteil Knaben-Mädchen, Fremdsprachigkeit und sonderpädagogische Bedürfnisse
  • Schulweg
  • Nach Möglichkeit werden die Kinder ihrem Quartier-Kindergarten zugeteilt

Zuteilungswünsche zu einem bestimmten Kindergarten können nur als begründete Ausnahme berücksichtigt werden.

Übertritt an die Primarschule
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen treten alle Kinder, die zwei Jahre den Kindergarten besucht haben, an die Primarschule über. Der Übertritt erfolgt in der Regel stillschweigend. Bei vorzeitigem Übertritt, bzw. Rückstellung entscheidet die Schulleitung. Dazu wird ein schulisches Standortgespräch mit der Kindergartenlehrperson und den Eltern geführt.

  •  Zeugnisse im Kindergarten: Pro Schuljahr wird ein Elterngespräch geführt.

Dokumente

Name
elterninformation_zum_kindergarten_vsa.pdf Download 0 elterninformation_zum_kindergarten_vsa.pdf