Schulverwaltung Hittnau

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Reglement Schulsozialarbeit Hittnau

Nummer
2.09
Name
Reglement Schulsozialarbeit Hittnau
Erlassdatum
1. März 2023
Inkrafttreten
1. März 2023
Art
kategorie_beschluss
Herkunft
Behördengeschäft
Informationen
Seit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) per 1. Januar 2012 verfügt die Schulsozialarbeit im Kanton Zürich über eine gesetzliche Grundlage. § 19 bestimmt: „Die Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit“. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung – im Fall von Hittnau das AJB Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster - bietet den Gemeinden auf der Grundlage von kostenpflichtigen Leistungsvereinbarungen eine modulare Angebotspalette an bedarfsspezifischen Dienstleistungen im Aufbau und im Betrieb von Schulsozialarbeit an. Die Schulgemeinde Hittnau nimmt das Modul A1 (Führung und Erbringung SSA im Auftrag der Gemeinde, kantonale Anstellung der Schulsozialarbeitenden) in Anspruch.

Zugehörige Objekte

Name
Reglement_SSA_230313 Download 0 Reglement_SSA_230313