Schulverwaltung Hittnau

Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau

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E-Mail: schule@hittnau.ch

Öffnungszeiten Schulverwaltung

während den Schulferien:
täglich 08:30 – 11:30 Uhr

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Schulzahnpflegereglement

Nummer
2.04
Name
Schulzahnpflegereglement
Inkrafttreten
4. Juli 2016
Art
kategorie_beschluss
Herkunft
Behördengeschäft
Informationen
Die Schulgemeinde Hittnau organisiert gemäss Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) die Schulzahnpflege. Sie benützt für die obligatorischen schulzahnärztlichen Untersuchun-gen das Zahnbüchlein, das jedes Kind bei Eintritt in die Volksschule erhält. Die Schulgemeinde beauftragt die Schulzahnärztin/den Schulzahnarzt mit der jährlichen Durchführung der Untersu-che.
Gültig bis
31. Juli 2024

Zugehörige Objekte

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