Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018Ergebnisse der Gemeindeversammlung von Montag, 3. Dezember 2018 A. Politische Gemeinde 1. Finanzen 2. Liegenschaften B. Schulgemeinde C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rechtsmittel Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Christian Mäder, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon zu richten. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 11. Dezember 2018, für 30 Tage währen den Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle der Politischen Gemeinde Hittnau zur Einsicht auf. Datum der Neuigkeit 5. Dez. 2018
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