| Eltern ABC | ||
| A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z | ||
| A | ||
| Absenzen Im Krankheitsfall und bei weiteren unerwarteten Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, soll die Lehrperson sofort mündlich über den Grund des Fernbleibens orientiert werden. Beim Fernbelieben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist dem Fachlehrer ebenfalls Mitteilung zu machen. |
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| B | oben |
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| Betreuung nach Schulschluss Die Betreuung nach Schulschluss deckt den Zeitraum von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr ab und gewährleistet zusammen mit dem Mittagstisch des Frauenvereins eine Ganztagesbetreuung. Sie wird am Montag, Dienstag- und Freitagnachmittag angeboten. Sofern ein entsprechendes Bedürfnis besteht, ist ein Ausbau des Angebots vorgesehen. In den Betreuungsstunden können die Kinder spielen, lesen, malen oder selbständig Hausaufgaben erledigen. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Semester und verlängert sich ohne Abmeldung automatisch. Elternbeiträge werden nach dem steuerbaren Einkommen berechnet (Fr. 40.-- bis Fr. 200.-- pro Semester und Nachmittag). Anmeldung sowie Merkblatt zum Betreuungsangebot |
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| Besuchsmorgen Während des Schuljahres finden zwei offizielle Besuchsmorgen statt. Die Daten werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. |
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| Biblische Geschichte an der Primarschule Seit August 2004 ist das Fach Biblische Geschichte (B-Unterricht) an der Primarschule im Kanton Zürich neu ein fakultatives Freifach. Die Schulgemeindeversammlung hat beschlossen, den B-Unterricht auch weiterhin anzubieten. Der fakultative Unterricht (1 Lektion pro Woche) wird in der Regel von einer Fachlehrerin erteilt. Der Besuch ist weiterhin kostenlos für die Eltern. Behandelt werden konfessionsübergreifende Themen aus Religion, Kultur und Lebenskunde. Die Schülerinnen und Schüler werden für das Freifach als angemeldet betrachtet. Eine Abmeldung ist auf Beginn eines Schuljahres möglich und muss schriftlich an die Schulverwaltung eingereicht werden. Der Besuch dieses Unterrichts ist Voraussetzung für eine spätere Konfirmation. Ab Schuljahr 2011/12 wird in den 1. Primarklassen sowie in der Sekundarstufe neu das obligatorische Schulfach „Religion und Kultur“ unterrichtet (siehe auch "Religion und Kultur").
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| Bibliothek (siehe Schulbibliothek) oder Homepage www.bibliohit.ch |
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Blockzeiten Blockzeiten werden für Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen (Kindergarten bis Sekundarstufe) angeboten. Damit bietet die Volksschule Eltern und Kindern Zeitstrukturen an, die den Lebensverhältnissen in vielen Familien entgegenkommen. Sollte der Unterricht (Pflichtlektionen) nicht vier Lektionen dauern, werden freiwillige Zusatzangebote wie Musikalische Grundschule und Handarbeit/Werken in der 1. Klasse und Flötenunterricht in der 2. Klasse sowie das Freifach "Biblische Geschichte und wenn nötig Betreuungsstunden angeboten. Die Anmeldungen für Zusatz- und Betreuungsangebote sind verbindlich und gelten für ein Schuljahr. Für die gesamte Schule werden die Blockzeiten von 08.10 bis 11.50 Uhr dauern. |
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| D | oben |
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| Dispensationen Bei einer voraussehbaren Absenz haben die Eltern ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. Die Lehrperson ist berechtigt, für höchstens zwei aufeinander folgende Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer ist die Schulleitung zuständig. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen (§ 29 der Volksschulverordnung) bewilligt werden. (siehe auch Jokertage) |
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| E | oben |
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Elternpflichten |
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| Elternmitwirkung In der Schulgemeinde Hittnau sind seit Schuljahr 2008/09 zwei Elternräte aktiv. Der eine umfasst die Kindergärten bis und mit der vierten Klasse, der andere die fünfte Klasse bis und mit der dritten Sekundarstufe. Beide Elternräte sind einander gleichgestellt und werden durch je einen Vorstand geleitet. Der Dachvorstand verbindet die beiden Elternräte. Pro Klasse werden an einem Elternabend je zwei Klassendelegierte gewählt, welche gemeinsam den Elternrat bilden. Die Elternräte haben den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern und Schule sowie mit anderen am Schulalltag beteiligten Personen zum Ziel. Sie nehmen Elternanliegen auf und vertreten sie gegenüber der Schule. |
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| Elternrat Hittnau siehe Homepage unter www.elternrat-hittnau.ch |
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Englisch ab der 2. Klasse der Primarschule |
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Erwachsenenbildung |
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| F | oben |
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| Ferien und schulfreie Tage Der Ferienplan wird auf Schuljahresbeginn allen Kindern abgegeben und auf der Homepage veröffentlicht. Schulkapitel sind gesetzlich vorgeschriebene Konferenzen der Lehrkräfte. Sie werden zweimal jährlich, in der Regel an einem Nachmittag, abgehalten. |
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| Französisch an der Primarschule Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst wöchentlich zwei ganze oder vier halbe Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben stützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben sollen den Schulstoff festigen helfen. |
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| Fundgrube Jacke vergessen, Mütze oder Handschuhe liegen lassen? Kein Problem, wer sucht der findet! Auf der Schulanlage und in den Klassenzimmern liegengebliebene Gegenstände wie Kleider, Schirme, Sportgeräte etc. können jeweils am Montag von 15.30 18.30 Uhr in der Garage neben der Turnhalle Hermetsbüel abgeholt werden. Gefundene Gegenstände werden dort eingelagert und liegen zum Abholen bereit. Die jährliche Fundgruben-Ausstellung vor den Sommerferien wird damit abgelöst. |
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| G | oben |
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| Gegliederte Sekundarschule siehe Schulsystem |
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| Gesetzliche Grundlagen Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sich in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben. Für Erlasse auf der Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Gemeindeordnung der Schule Hittnau sowie das Geschäftsreglement der Schulgemeinde Hittnau. Unterlagen sind auf der Schulverwaltung erhältlich. |
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| H | oben |
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| Handarbeitsunterricht Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, welches die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert, sowie Freude am handwerklichen Tun weckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung öffnet. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt. Laut Lehrplan erhalten Mädchen und Knaben von der 2. bis zur 6. Klasse in den Materialbereichen Textil, Holz, Ton und Papier eine Grundausbildung. Diese wird in der 2. Oberstufe auf textiler (z.B. Kleidernähen) oder nicht textiler Ebene (z.B. Holz- und Metallverarbeitung) vertieft. |
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| Hausaufgaben Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Hausaufgaben sollten ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein. |
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| I | oben |
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| J | ||
| Jokertage in Hittnau Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Diese Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beasprucht werden können. Jokertage können einzeln oder an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden, auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertagen. Während eines Klassenlagers oder dem Sporttag ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils Ende Schuljahr. (siehe Infoblatt) |
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Jugendmusikschule |
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| K | oben |
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| Kindergarten Seit dem Schuljahr 2008/09 ist das neue Volksschulgesetz in Kraft, welches den Kindergarten kantonalisiert. Mit diesem Schritt wurde die zweijährige Kindergartenstufe obligatorisch und ein Teil der Volksschule. Die Schulpflicht umfasst deshalb neuerdings elf statt wie bisher neun Jahre. Für den Kindergarten gelten nun die gleichen Bestimmungen wie für die Volksschule. Die bisherige Freiwilligkeit des Kindergartens und die damit verbundenen Vor- und Nachteile verschwinden. Mit der Kantonalisierung bekommt die Kindergartenstufe auch einen verbindlichen Lehrplan. Kinder, die bis zum 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen. Die Schulbehörde kann den vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen, sofern es der Entwicklungsstand eines Kindes als angezeigt erscheinen lässt und das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Allfällige Gesuche sind jeweils bis 31. März an die Schulverwaltung zu richten. |
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| Klasseneinteilung Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das sechste Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Der Eintritt in die 1. Klasse erfolgt nach den Sommerferien. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beim Schuleintritt und beim Übertritt in die Mittelstufe werden die Schüler einer neuen Klasse zugeteilt. Die Klassenbildung ist Sache der Schulleitung und wird mit beratender Stimme der abgebenden Lehrperson unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:
Schriftliche Gesuche der Eltern können in Ausnahmefällen (Hortbesuch, Tagesmutter) berücksichtigt werden, sofern sie begründet sind und die allgemeine Zuteilung nach den erwähnten Kriterien nicht verunmöglichen. |
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| Kontakt Lehrer / Eltern Die Lehrperson ist der wichtigste und direkteste Ansprechspartner der Eltern. Jeder Lehrer ist interessiert am Gespräch mit den Eltern seiner Schüler. Im Falle von Missverständnissen und Spannungen oder anderen Problemen kann das frühzeitige Gespräch vieles klären und meistens können befriedigende Lösungen erarbeitet werden. Bei Schwierigkeiten, die sich nicht im Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen lösen lassen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden. |
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Kopfläuse |
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Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) |
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| L | oben |
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| Lager (Sportlager, Klassenlager) Während den Sportferien organisiert die Schule je ein Skilager für Primarschüler ab der 5. Klasse, sowie ein Skilager für die Oberstufenschüler. Diese werden gewöhnlich in der 1. Ferienwoche durchgeführt. Informationen und Anmeldetalons werden von den Lehrpersonen abgegeben. Die Eltern beteiligen sich an den Lagerkosten. Ab der Mittelstufe werden Klassenlager durchgeführt. |
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Langzeitgymnasium - Vorbereitungskurs auf die Gymiprüfung |
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| M | oben |
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| Mittagstisch Vom Frauenverein Hittnau wird dreimal wöchentlich ein Mittagstisch angeboten. Die Schulgemeinde leistet einen Beitrag an die Verpflegungskosten. Der Mittagstisch findet jeden Montag, Dienstag und Freitag von 11.50 13.30 Uhr statt, ausser an schulfreien Tagen (Schulferien, Weiterbildung, Kapitel oder Markt in Pfäffikon). Kontaktperson: Rosmarie Hangartner, Zelgstrasse 1, 8335 Hittnau / Tel. 044 951 02 53 Anmeldetalons unter: www.fvhittnau.ch |
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Mittelschule |
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| P | oben |
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| Promotion/Übertritte/Umstufungen Die Beförderung in die nächste Klasse soll nur dann erfolgen, wenn der Schüler den Anforderungen gewachsen scheint. Ist die Promotion gefährdet, informiert die Lehrperson frühzeitig die Eltern und stellt bis Ende April einen Antrag auf Wiederholung der Klasse. Über die Promotion entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Nebst der an den Lernzielen gemessenen Leistung wird auch die individuelle Entwicklungsfähigkeit des Schülers berücksichtigt. Ausnahmsweise kann ein Schüler auch während des Schuljahres in die untere Klasse versetzt werden. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. In der Oberstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Auf Antrag einer Lehrperson oder auf Gesuch der Eltern wird ein Wechsel angeordnet oder eine Umstufung vorgenommen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung oder in einer anderen Anforderungsstufe besser gefördert werden kann. Die Gesamtbeurteilung für die Schülerin oder den Schüler nimmt der Umstufungskonvent (alle betroffenen Lehrpersonen) vor. Über die Promotionsanträge entscheidet die Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. |
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| R | oben |
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| Rechtsmittel Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Wiedererwägungsgesuch Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten. Rekurs Die Anordnungen der Schulleitung erwachsen in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ein Entscheid der Schulpflege verlangt wird. Wer sich durch eine Anordnung oder einen Entscheid der Ausschüsse oder der Schulpflege in seinen Rechten verletzt glaubt oder nicht einverstanden ist, ist berechtigt, einen begründeten Rekurs beim Bezirksrat einzureichen. Aufsichtsbeschwerde Wird ein Entscheid der Schulpflege angezweifelt oder ist er unzureichend, kann beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft, und ein allfälliges Fehlverhalten kann gerügt werden. |
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Religion und Kultur (neu) |
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| S | oben |
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| Sonderpädagogische Massnahmen Die Schulgemeinde Hittnau setzt ab Schuljahr 2010/11 die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen um. Alle Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche pädagogische Bedürfnisse und unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten. Auf diese wird durch Individualisierung und Differenzierung im Unterricht in der Regelklasse eingegangen. Das Sonderpädagogische Angebot der Schule Hittnau versteht sich als Unterstützung der Regelklasse (auch im Kindergarten), wenn besondere Lern-, Entwicklungs- und Erziehungssituationen auftreten. Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Es findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern statt. Die Zuteilung von Sonderpädagogischen Massnahmen ist zeitlich immer limitiert. Die Überprüfung erfolgt in der Regel halbjährlich, spätestens innerhalb eines Jahres. Zu den sonderpädagogischen Angeboten gehören: Integrative Förderung Das Angebot unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen bei der Schulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, so dass möglichst viele dieser Schüler integrativ in den Klassen gefördert werden können. Die Förderung erfolgt durch schulische Heilpädagogen. Die Förderung kann auch gruppenweise oder einzeln erfolgen. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) In kleinen Gruppen werden fremdsprachige Kinder, welche die deutsche Sprache ungenügend beherrschen, stundenweise während der normalen Schulzeit in die deutsche Sprache eingeführt. Begabtenförderung und Begabungsförderung Kinder mit ausserordentlichen Begabungen werden nach Möglichkeit von der Klassenlehrperson innerhalb der Regelklasse gefördert. Die Klassenlehrperson reichert den regulären Schulstoff durch verschiedene anspruchsvolle Aufträge an. Die Begabtenförderung findet im integrativen Rahmen durch den Schulischen Heilpädagogen statt. Sonderschulung Falls eine Schulung im Rahmen der Hittnauer Regelklassen nicht möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpersonen und den Eltern eine geeignete Lösung gesucht (Kleinklasse, Sonderschule). Die Schulpflege sorgt für eine angepasste Schulung während der Dauer der Schulpflicht. Integrative Sonderschulung Die neuen sonderpädagogischen Massnahmen beinhalten u.a. auch die Integration von behinderten/lernbehinderten Kindern. Bei der Integrierten Sonderschulung besuchen die Schüler den Unterricht in einer Regelklasse und werden während einzelnen Lektionen von Fachkräften einer Sonderschule (Integrations-Heilpädagoge) begleitet. Audiopädagogische Angebote Psychomotorik-Therapie Logopädie-Therapie Psychotherapie |
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Schnupperlehren / Berufswahl |
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| Schulärztlicher Dienst Die Schüler werden in der Kindergartenstufe und auf der Sekundarstufe durch den Schularzt oder bei ihrem Vertrauensarzt untersucht, wobei der allgemeine Gesundheitszustand geprüft, die Hör- und Sehleistung, sowie die Vorsorgeimpfungen kontrolliert werden. In der 4. Klasse wird der Impfstatus überprüft. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert. |
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| Schulbibliothek Die Schul- und Gemeindebibliothek im Schulhaus Hermetsbüel steht Kindern und Erwachsenen offen. Nebst Büchern für alle Altersstufen sind Spiele, DVD's, Tonträger und Landkarten im Angebot. Öffnungszeiten: Montag 15.30 - 20.30 Uhr Dienstag 15.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr / 19.00 - 20.30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 15.30 - 17.30 Uhr Samstag 09.30 - 11.30 Uhr Während den Schulferien jeweils am Mittwoch von 19.00 - 20.30 Uhr Telefon: 044 951 01 71 Homepage www.bibliohit.ch |
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| Schulbus Der Schulbus ist eine freiwillige Dienstleistung der Schule Hittnau. Diese wird angeboten für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der 3. Klasse, die in den Aussenwachten Hofhalden, Wilen, Dürstelen, Hasel, Schönau oder Isikon wohnen. Reglement Schulbustransport |
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| Schulleitung Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und pädagogische Führung der Schule zuständig. Sie ist Ansprechperson für die erwähnten Belange. |
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| Schulpflege Die Schulpflege Hittnau setzt sich aus 7 Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule. Die Schulpflegemitglieder werden vom Volk für jeweils vier Jahre gewählt. Sie unterstehen dem Amtsgeheimnis. |
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| Schulverwaltung Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die Führung des Schulbetriebes und untersteht der Schulpflege. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für alle schulischen Fragen. |
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| Schulsystem Kindergarten: 2 Jahre Primarstufe 1. bis 3. Klasse Unterstufe 4. bis 6. Klasse Mittelstufe Sekundarstufe (gegliederte Sekundarschule) 1. bis 3. Klasse Abteilungen A und B ![]() Die Abteilungen A und B entsprechen den bisherigen Stammklassen E und G, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste ist. |
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| Schulweg Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. |
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| Schulzahnpflege Die schulzahnärztliche Betreuung beginnt im Kindergarten und erstreckt sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Die Kontrolle der Zähne bezüglich ihres Gesundheits- und Reinigungszustandes durch den Schulzahnarzt ist für alle Schüler einmal im Jahr obligatorisch (wird durch die Schule organisiert). Falls die Eltern den jährlichen Untersuch und die Behandlung durch einen Privatzahnarzt wünschen, sind sie selber für die Durchführung verantwortlich und bewahren das Zahnbüchlein zu Hause auf. An diese Untersuchungskosten leistet die Schulgemeinde einen Beitrag gemäss kant. Schulzahnpflegetarif. siehe Download Schulzahnpflegereglement |
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| T | oben |
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| U | oben |
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| Unfallversicherung Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten obligatorischen Krankenversicherung versichert. |
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| Verkehrserziehung Kindergarten Die Kinder werden durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei angeleitet, sich richtig und sicher auf dem Schulweg zu bewegen. Primarschule Die Schüler werden durch den Verkehrsinstruktor unterrichtet im richtigen Verhalten im Strassenverkehr; sie lernen die dazugehörigen Vorschriften und Regeln kennen und es werden praktische Fahrübungen auf der Strasse durchgeführt. Sekundarstufe Gefährliche Verhaltensweisen, die in diesem Alter oft zu Verkehrsunfällen führen, werden im Detail besprochen. |
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| W | oben |
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Wahlfachsystem Der "Stellwerk"-Test Mitte der zweiten Sekundarklasse hilft den Schülern, ihre Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen. In einem Standortgespräch setzen die Schüler gemeinsam mit den Eltern und der Klassenlehrperson Schwerpunkte für die Belegung der Wahlfächer der dritten Sekundarklasse, welche als Vorbereitung für die Lehre oder weiterführende Schule getroffen werden. |
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| Tastaturkurs als Freifach in der 6. Klasse Der Tastaturkurs wird für eine spätere KV-Lehre anerkannt, sofern anschliessend der dazugehörige Schlusstest am KV Wetzikon bestanden wird. Kurskosten Fr. 100.-- |
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| Z | oben |
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| Zeugnisse Ende Januar und vor den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. In der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Semester ein Elterngespräch, welches im Zeugnis bestätigt wird. Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand. Gemäss neuem Zeugnisreglement werden Absenzen im Zeugnis der Sekundarstufe als entschuldigt oder unentschuldigt eingetragen. |
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