Eltern ABC
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Absenzen
Im Krankheitsfall und bei weiteren unerwarteten Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, soll die Lehrperson sofort mündlich über den Grund des Fernbleibens orientiert werden. Beim Fernbelieben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist dem Fachlehrer ebenfalls Mitteilung zu machen.

B
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Betreuung nach Schulschluss
Die Betreuung nach Schulschluss deckt den Zeitraum von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr ab und gewährleistet zusammen mit dem Mittagstisch des Frauenvereins eine Ganztagesbetreuung. Sie wird am Montag, Dienstag- und Freitagnachmittag angeboten. Sofern ein entsprechendes Bedürfnis besteht, ist ein Ausbau des Angebots vorgesehen.
In den Betreuungsstunden können die Kinder spielen, lesen, malen oder selbständig Hausaufgaben erledigen. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Semester und verlängert sich ohne Abmeldung automatisch. Elternbeiträge werden nach dem steuerbaren Einkommen berechnet (Fr. 40.-- bis Fr. 200.-- pro Semester und Nachmittag).

Anmeldung sowie Merkblatt zum Betreuungsangebot

Besuchsmorgen
Während des Schuljahres finden zwei offizielle Besuchsmorgen statt. Die Daten werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben.

Biblische Geschichte an der Primarschule
Seit August 2004 ist das Fach Biblische Geschichte (B-Unterricht) an der Primarschule im Kanton Zürich neu ein fakultatives Freifach. Die Schulgemeindeversammlung hat beschlossen, den B-Unterricht auch weiterhin anzubieten.

Der fakultative Unterricht (1 Lektion pro Woche) wird in der Regel von einer Fachlehrerin erteilt. Der Besuch ist weiterhin kostenlos für die Eltern. Behandelt werden konfessionsübergreifende Themen aus Religion, Kultur und Lebenskunde.

Die Schülerinnen und Schüler werden für das Freifach als angemeldet betrachtet. Eine Abmeldung ist auf Beginn eines Schuljahres möglich und muss schriftlich an die Schulverwaltung eingereicht werden.
Der Besuch dieses Unterrichts ist Voraussetzung für eine spätere Konfirmation.

Ab Schuljahr 2011/12 wird in den 1. Primarklassen sowie in der Sekundarstufe neu das obligatorische Schulfach „Religion und Kultur“ unterrichtet (siehe auch "Religion und Kultur").


Bibliothek
(siehe Schulbibliothek) oder Homepage www.bibliohit.ch


Blockzeiten
Blockzeiten werden für Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen (Kindergarten bis Sekundarstufe) angeboten. Damit bietet die Volksschule Eltern und Kindern Zeitstrukturen an, die den Lebensverhältnissen in vielen Familien entgegenkommen.

Sollte der Unterricht (Pflichtlektionen) nicht vier Lektionen dauern, werden freiwillige Zusatzangebote wie Musikalische Grundschule und Handarbeit/Werken in der 1. Klasse und Flötenunterricht in der 2. Klasse sowie das Freifach "Biblische Geschichte und wenn nötig Betreuungsstunden angeboten. Die Anmeldungen für Zusatz- und Betreuungsangebote sind verbindlich und gelten für ein Schuljahr.

Für die gesamte Schule werden die Blockzeiten von 08.10 bis 11.50 Uhr dauern.
Von 08.10 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 08.20 Uhr wird die Beaufsichtigung der Schulkinder durch eine Pausenaufsicht gewährleistet.
Am Nachmittag findet der Unterricht ohne Blockzeiten nach Stundenplan statt.

siehe Blockzeiten Anmeldung Betreuungsstunden

D
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Dispensationen
Bei einer voraussehbaren Absenz haben die Eltern ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. Die Lehrperson ist berechtigt, für höchstens zwei aufeinander folgende Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer ist die Schulleitung zuständig. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen (§ 29 der Volksschulverordnung) bewilligt werden. (siehe auch Jokertage)

E
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Elternpflichten
Die Eltern sowie Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.

Elternmitwirkung
In der Schulgemeinde Hittnau sind seit Schuljahr 2008/09 zwei Elternräte aktiv.  Der eine umfasst die Kindergärten bis und mit der vierten Klasse, der andere die fünfte Klasse bis und mit der dritten Sekundarstufe. Beide Elternräte sind einander gleichgestellt und werden durch je einen Vorstand geleitet. Der Dachvorstand verbindet die beiden Elternräte. Pro Klasse werden an einem Elternabend je zwei Klassendelegierte gewählt, welche gemeinsam den Elternrat bilden.
Die Elternräte haben den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern und Schule sowie mit anderen am Schulalltag beteiligten Personen zum Ziel. Sie nehmen Elternanliegen auf und vertreten sie gegenüber der Schule.

Elternrat Hittnau
siehe Homepage unter www.elternrat-hittnau.ch

Englisch ab der 2. Klasse der Primarschule
Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 wird ab der 2. Klasse der Primarschule Englisch unterrichtet. Englisch wird anhand bildungsrelevanter Themen während zwei Lektionen/Woche durch speziell ausgebildete Lehrpersonen unterrichtet.

Erwachsenenbildung
Die Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule bietet eine Anzahl von Kursen an für Erwachsene in den Bereichen Ernährung, Kleidung, Werken, Gestalten etc. Die Kursteilnehmer leisten einen bescheidenen Kursbeitrag.
Die Ausschreibung mit Anmeldetalon wird im "Hittnau Intern" veröffentlicht. Bei Fragen kann man sich an die Schulleiterin wenden.
Beatrice Dieterich, Burgwiesenstrasse 32, 8335 Hittnau / 044 951 19 14

F
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Ferien und schulfreie Tage
Der Ferienplan wird auf Schuljahresbeginn allen Kindern abgegeben und auf der Homepage veröffentlicht.
Schulkapitel sind gesetzlich vorgeschriebene Konferenzen der Lehrkräfte. Sie werden zweimal jährlich, in der Regel an einem Nachmittag, abgehalten.

Französisch an der Primarschule
Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst wöchentlich zwei ganze oder vier halbe Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben stützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben sollen den Schulstoff festigen helfen.

Fundgrube
Jacke vergessen, Mütze oder Handschuhe liegen lassen?  Kein Problem, wer sucht der findet!
Auf der Schulanlage und in den Klassenzimmern liegengebliebene Gegenstände wie Kleider, Schirme, Sportgeräte etc. können jeweils
am Montag von 15.30 – 18.30 Uhr in der Garage neben der Turnhalle Hermetsbüel abgeholt werden.
Gefundene Gegenstände werden dort eingelagert und liegen zum Abholen bereit.
Die jährliche Fundgruben-Ausstellung vor den Sommerferien wird damit abgelöst.

G
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Gegliederte Sekundarschule
siehe Schulsystem
Gesetzliche Grundlagen
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sich in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben. Für Erlasse auf der Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Gemeindeordnung der Schule Hittnau sowie das Geschäftsreglement der Schulgemeinde Hittnau. Unterlagen sind auf der Schulverwaltung erhältlich.

H
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Handarbeitsunterricht
Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, welches die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert, sowie Freude am handwerklichen Tun weckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung öffnet. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt. Laut Lehrplan erhalten Mädchen und Knaben von der 2. bis zur 6. Klasse in den Materialbereichen Textil, Holz, Ton und Papier eine Grundausbildung. Diese wird in der 2. Oberstufe auf textiler (z.B. Kleidernähen) oder nicht textiler Ebene (z.B. Holz- und Metallverarbeitung) vertieft.

Hausaufgaben
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Hausaufgaben sollten ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein.

I
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J
Jokertage in Hittnau
Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Diese Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beasprucht werden können. Jokertage können einzeln oder an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden, auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertagen. Während eines Klassenlagers oder dem Sporttag ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils Ende Schuljahr. (siehe Infoblatt)

Jugendmusikschule
Die Schulgemeinde Hittnau ist dem Zweckverband Musikschule Zürcher Oberland angeschlossen. Die Jugendmusikschule bietet Kindern und Jugendlichen eine vielseitige musikalische Ausbildung durch Fachkräfte auf verschiedenen Instrumenten an. Die Kosten für den Musikunterricht tragen Eltern, Schulgemeinde und Kanton gemeinsam.

Bei niedrigen Einkommen kann bis Ende Juni ein Beitragsgesuch gestellt werden.

Stipendien Musikunterricht / Formulare Stipendiengesuch
Auskunft, Beratung und Anmeldung bei der Ortsschulleitung der Jugendmusikschule:
Yvonne Klein, Hostet 6, 8335 Hittnau, Tel. 044 951 06 96.

K
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Kindergarten
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist das neue Volksschulgesetz in Kraft, welches den Kindergarten kantonalisiert. Mit diesem Schritt wurde die zweijährige Kindergartenstufe obligatorisch und ein Teil der Volksschule. Die Schulpflicht umfasst deshalb neuerdings elf statt wie bisher neun Jahre. Für den Kindergarten gelten nun die gleichen Bestimmungen wie für die Volksschule.
Die bisherige Freiwilligkeit des Kindergartens und die damit verbundenen Vor- und Nachteile verschwinden. Mit der Kantonalisierung bekommt die Kindergartenstufe auch einen verbindlichen Lehrplan.
 
Kinder, die bis zum 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen. Die Schulbehörde kann den vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen, sofern es der Entwicklungsstand eines Kindes als angezeigt erscheinen lässt und das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Allfällige Gesuche sind jeweils bis 31. März an die Schulverwaltung zu richten.

Klasseneinteilung
Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das sechste Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Der Eintritt in die 1. Klasse erfolgt nach den Sommerferien. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Beim Schuleintritt und beim Übertritt in die Mittelstufe werden die Schüler einer neuen Klasse zugeteilt. Die Klassenbildung ist Sache der Schulleitung und wird mit beratender Stimme der abgebenden Lehrperson unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:

  • Geographische Gesichtspunkte

  • Möglichst ausgeglichene Klassengrösse

  • Möglichst ausgeglichene Zusammensetzung der einzelnen Klassen bezüglich Geschlecht, Fremdsprachigkeit, leistungsschwachen bzw. -starken und verhaltensauffälligen Schülern.

  • Berücksichtigung ausgewiesener individueller Bedürfnisse der Schüler

  • Rechtsgleiche Behandlung aller Eltern und Kinder


Schriftliche Gesuche der Eltern können in Ausnahmefällen (Hortbesuch, Tagesmutter) berücksichtigt werden, sofern sie begründet sind und die allgemeine Zuteilung nach den erwähnten Kriterien nicht verunmöglichen.

Kontakt Lehrer / Eltern
Die Lehrperson ist der wichtigste und direkteste Ansprechspartner der Eltern. Jeder Lehrer ist interessiert am Gespräch mit den Eltern seiner Schüler. Im Falle von Missverständnissen und Spannungen oder anderen Problemen kann das frühzeitige Gespräch vieles klären und meistens können befriedigende Lösungen erarbeitet werden. Bei Schwierigkeiten, die sich nicht im Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen lösen lassen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden.

Kopfläuse
Nicht immer juckt es, wenn man Kopfläuse hat. Das sicherste Zeichen für einen Läusebefall sind Nissen, die Eier der Läuse. Diese sind meistens dicht am Haaransatz zu erkennen, Läuse hingegen sieht man selten. Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Besonders nach den Schulferien werden Kopfläuse vermehrt festgestellt. Informieren Sie bei Kopflaus- und Nissenbefall sofort die Lehrperson Ihres Kindes und die Laustante sowie Eltern von Spielkameraden. Dies ist der beste Weg, Ihre Familie und andere zu schützen.

Laustante: Erika Stüssi, Müllerwis 15, 8335 Hittnau / Tel. 044 950 04 20

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur werden in der Schulgemeinde Hittnau in Italienisch angeboten. Der Kurs wird durch das italienische Konsulat organisiert und  für zwei- oder mehrsprachige Kinder mit dem Ziel, die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und Herkunftskultur zu erweitern, angeboten.

L
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Lager (Sportlager, Klassenlager)
Während den Sportferien organisiert die Schule je ein Skilager für Primarschüler ab der 5. Klasse, sowie ein Skilager für die Oberstufenschüler. Diese werden gewöhnlich in der 1. Ferienwoche durchgeführt. Informationen und Anmeldetalons werden von den Lehrpersonen abgegeben. Die Eltern beteiligen sich an den Lagerkosten.
Ab der Mittelstufe werden Klassenlager durchgeführt.

Langzeitgymnasium - Vorbereitungskurs auf die Gymiprüfung
Angebot innerhalb der 6. Klassen
Die Gymivorbereitung wird im Rahmen des Lehrauftrages durchgeführt. Jedes Kind wird seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert, bsp. durch Zusatzaufgaben (ev. Material zur Prüfungsvorbereitung) oder Aufträge im Klassenunterricht.

Zusatzangebot der Schule Hittnau
Bis zu den Frühlingsferien bietet die Schule Hittnau einen zusätzlichen, freiwilligen Kurs (12 Lektionen) in der unterrichtsfreien Zeit an. Ziel dieses Kurses ist es, auf die spezifischen Prüfungsaufgaben vorzubereiten, Sicherheit im Umgang mit komplexeren Aufgaben zu gewinnen und den Prüfungsablauf kennen zu lernen.

Die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular für dieses Zusatzangebot werden Mitte Dezember von den 6. Klasslehrpersonen abgegeben.

M
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Mittagstisch

Vom Frauenverein Hittnau wird dreimal wöchentlich ein Mittagstisch angeboten. Die Schulgemeinde leistet einen Beitrag an die Verpflegungskosten.

Der Mittagstisch findet jeden Montag, Dienstag und Freitag von 11.50 – 13.30 Uhr statt, ausser an schulfreien Tagen (Schulferien, Weiterbildung, Kapitel oder Markt in Pfäffikon).

Kontaktperson: Rosmarie Hangartner, Zelgstrasse 1, 8335 Hittnau / Tel. 044 951 02 53

Anmeldetalons unter: www.fvhittnau.ch

Mittelschule
Sehr gute Schüler können in der 6. Klasse die Aufnahmeprüfung ins Langgymnasium ablegen. Hittnauer Schüler besuchen in der Regel das Langgymnasium an der Kantonsschule Wetzikon.
Der Übertritt ins Gymnasium kann auch nach der 2. bzw. 3. Sekundarklasse erfolgen.
Unsere Schule bietet in der Regel im 3. Quartal Vorbereitungslektionen auf die Aufnahmeprüfungen der Mittelschulen an.

Informationen zu Mittelschulen Kanton Zürich finden Sie unter: http://www.mba.zh.ch

P
oben
Promotion/Übertritte/Umstufungen
Die Beförderung in die nächste Klasse soll nur dann erfolgen, wenn der Schüler den Anforderungen gewachsen scheint. Ist die Promotion gefährdet, informiert die Lehrperson frühzeitig die Eltern und stellt bis Ende April einen Antrag auf Wiederholung der Klasse. Über die Promotion entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Nebst der an den Lernzielen gemessenen Leistung wird auch die individuelle Entwicklungsfähigkeit des Schülers berücksichtigt.
 
Ausnahmsweise kann ein Schüler auch während des Schuljahres in die untere Klasse versetzt werden. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.

In der Oberstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Auf Antrag einer Lehrperson oder auf Gesuch der Eltern wird ein Wechsel angeordnet oder eine Umstufung vorgenommen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung oder in einer anderen Anforderungsstufe besser gefördert werden kann. Die Gesamtbeurteilung für die Schülerin oder den Schüler nimmt der Umstufungskonvent (alle betroffenen Lehrpersonen) vor.
Über die Promotionsanträge entscheidet die Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. 

R
oben
Rechtsmittel
Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten:

Wiedererwägungsgesuch
Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten.

Rekurs
Die Anordnungen der Schulleitung erwachsen in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ein Entscheid der Schulpflege verlangt wird.
Wer sich durch eine Anordnung oder einen Entscheid der Ausschüsse oder der Schulpflege in seinen Rechten verletzt glaubt oder nicht einverstanden ist, ist berechtigt, einen begründeten Rekurs beim Bezirksrat einzureichen.

Aufsichtsbeschwerde
Wird ein Entscheid der Schulpflege angezweifelt oder ist er unzureichend, kann beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft, und ein allfälliges Fehlverhalten kann gerügt werden. 

Religion und Kultur (neu)
Ab Schuljahr 2011/12 wird in den 1. Primarklassen sowie in der Sekundarstufe das Schulfach "Religion und Kultur" unterrichtet. Es löst in der Primarstufe das bisherige Fach "Biblische Geschichte" ab und wird stufenweise eingeführt. In der Sekundarstufe wird das bisherige Fach KoKoRu abgelöst. "Religion und Kultur" ist ein obligatorisches Schulfach und wird wie folgt unterrichtet:
1.-6. Klasse: 1 Wochenlektion
7. Schuljahr: 2 Wochenlektionen
8. Schuljahr: 1 Wochenlektion

Das Fach „Religion und Kultur“ ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit. Das Fach vermittelt Kenntnisse über die Religionen. Das gehört zur Allgemeinbildung und fördert das Verständnis für die heutige Welt.

S
oben
Sonderpädagogische Massnahmen

Die Schulgemeinde Hittnau setzt ab Schuljahr 2010/11 die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen um. Alle Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche pädagogische Bedürfnisse und unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten. Auf diese wird durch Individualisierung und Differenzierung im Unterricht in der Regelklasse eingegangen. Das Sonderpädagogische Angebot der Schule Hittnau versteht sich als Unterstützung der Regelklasse (auch im Kindergarten), wenn besondere Lern-, Entwicklungs- und Erziehungssituationen auftreten. 

Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Es findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern statt.  Die Zuteilung von Sonderpädagogischen Massnahmen ist zeitlich immer limitiert. Die Überprüfung erfolgt in der Regel halbjährlich, spätestens innerhalb eines Jahres.

Zu den sonderpädagogischen Angeboten gehören:

Integrative Förderung
Das Angebot unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen bei der Schulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, so dass möglichst viele dieser Schüler integrativ in den Klassen gefördert werden können. Die Förderung erfolgt durch schulische Heilpädagogen. Die Förderung kann auch gruppenweise oder einzeln erfolgen.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
In kleinen Gruppen werden fremdsprachige Kinder, welche die deutsche Sprache ungenügend beherrschen, stundenweise während der normalen Schulzeit in die deutsche Sprache eingeführt.

Begabtenförderung und Begabungsförderung
Kinder mit ausserordentlichen Begabungen werden nach Möglichkeit von der Klassenlehrperson innerhalb der Regelklasse gefördert. Die Klassenlehrperson reichert den regulären Schulstoff durch verschiedene anspruchsvolle Aufträge an. Die Begabtenförderung findet im integrativen Rahmen durch den Schulischen Heilpädagogen statt.

Sonderschulung
Falls eine Schulung im Rahmen der Hittnauer Regelklassen nicht möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpersonen und den Eltern eine geeignete Lösung gesucht (Kleinklasse, Sonderschule). Die Schulpflege sorgt für eine angepasste Schulung während der Dauer der Schulpflicht.

Integrative Sonderschulung
Die neuen sonderpädagogischen Massnahmen beinhalten u.a. auch die Integration von behinderten/lernbehinderten Kindern. Bei der Integrierten Sonderschulung besuchen die Schüler den Unterricht in einer Regelklasse und werden während einzelnen Lektionen von Fachkräften einer Sonderschule (Integrations-Heilpädagoge) begleitet.

Audiopädagogische Angebote
Psychomotorik-Therapie
Logopädie-Therapie
Psychotherapie
 

Schnupperlehren / Berufswahl
Der Berufswahlunterricht beginnt im 2. Oberstufenjahr. Ziel ist es, die Schüler für ihre Berufswahl zu sensibilisieren und sie auf dem Weg zur Berufsfindung zu unterstützen. Das individuelle Suchen nach einer passenden Lehrstelle ist Sache der Jugendlichen und deren Eltern. Im Frühling (in der Regel Ende März) absolvieren alle Schüler während der Schulzeit eine einwöchige, individuelle Schnupperlehrwoche, die sie selber organisieren.

Schnupperlehren sollen in der Regel während den Ferien absolviert werden. In bestimmten Situationen oder bei gewissen Lehrbetrieben ist dies nicht möglich. Grundsätzlich werden während der Schulzeit keine Schnupperlehren in der Zeit vor der Schnupperlehrwoche bewilligt. Antragsformulare sind über die Lehrperson zu beziehen.

Schulärztlicher Dienst
Die Schüler werden in der Kindergartenstufe und auf der Sekundarstufe durch den Schularzt oder bei ihrem Vertrauensarzt untersucht, wobei der allgemeine Gesundheitszustand geprüft, die Hör- und Sehleistung, sowie die Vorsorgeimpfungen kontrolliert werden. In der 4. Klasse wird der Impfstatus überprüft. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.

Schulbibliothek
Die Schul- und Gemeindebibliothek im Schulhaus Hermetsbüel steht Kindern und Erwachsenen offen. Nebst Büchern für alle Altersstufen sind Spiele, DVD's, Tonträger und Landkarten im Angebot.

Öffnungszeiten:
Montag  15.30 - 20.30 Uhr
Dienstag 15.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr / 19.00 - 20.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 15.30 - 17.30 Uhr
Samstag 09.30 - 11.30 Uhr
Während den Schulferien jeweils am Mittwoch von 19.00 - 20.30 Uhr
Telefon: 044 951 01 71
Homepage www.bibliohit.ch

Schulbus
Der Schulbus ist eine freiwillige Dienstleistung der Schule Hittnau.

Diese wird angeboten für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der 3. Klasse, die in den Aussenwachten Hofhalden, Wilen, Dürstelen, Hasel, Schönau oder Isikon wohnen. Reglement Schulbustransport

Schulleitung
Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und pädagogische Führung der Schule zuständig. Sie ist Ansprechperson für die erwähnten Belange.

Schulpflege
Die Schulpflege Hittnau setzt sich aus 7 Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule. Die Schulpflegemitglieder werden vom Volk für jeweils vier Jahre gewählt. Sie unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die Führung des Schulbetriebes und untersteht der Schulpflege. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für alle schulischen Fragen.

Schulsystem
Kindergarten: 2 Jahre

Primarstufe
1. bis 3. Klasse Unterstufe
4. bis 6. Klasse Mittelstufe

Sekundarstufe (gegliederte Sekundarschule)
1. bis 3. Klasse Abteilungen A und B


Die Abteilungen A und B entsprechen den bisherigen Stammklassen E und G, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste ist.

Die zwei Fächer Mathematik und Französisch werden in den Anforderungsstufen I, II, III unterrichtet, wobei die Anforderungsstufe I die anspruchsvollste ist.

Möglichkeiten nach der obligatorischen Schulzeit:
Berufslehre (mit Berufsmittelschule)
Berufswahlschule Uster (10. Schuljahr)

Die Schulgemeinde Hittnau gewährt Jugendlichen, die ihre obligatorische Schulpflicht an der öffentlichen Schule besucht haben, Beiträge an die Schulkosten des 10. Schuljahres. Hittnau hat mit der Berufswahlschule Uster einen Anschlussvertrag abgeschlossen.

Ein detailliertes Merkblatt kann bei der Schulverwaltung bezogen werden.

Weitere Informationen unter: www.oberstufe-uster.ch (Berufswahlschule Uster)

Gymnasium
Übertritt aus der Volksschule nach der 6. Klasse oder nach der 2. bezw. 3. Klasse der Oberstufe, Abteilung A (siehe auch Mittelschule)



Weitere Informationen unter: http://www.mba.zh.ch

Schulweg
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

Schulzahnpflege
Die schulzahnärztliche Betreuung beginnt im Kindergarten und erstreckt sich bis zum Austritt aus der Volksschule. Die Kontrolle der Zähne bezüglich ihres Gesundheits- und Reinigungszustandes durch den Schulzahnarzt ist für alle Schüler einmal im Jahr obligatorisch (wird durch die Schule organisiert). Falls die Eltern den jährlichen Untersuch und die Behandlung durch einen Privatzahnarzt wünschen, sind sie selber für die Durchführung verantwortlich und bewahren das Zahnbüchlein zu Hause auf. An diese Untersuchungskosten leistet die Schulgemeinde einen Beitrag gemäss kant. Schulzahnpflegetarif.
siehe Download Schulzahnpflegereglement

T
oben
U
oben
Unfallversicherung
Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten obligatorischen Krankenversicherung versichert.

V
oben
Verkehrserziehung
Kindergarten
Die Kinder werden durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei angeleitet, sich richtig und sicher auf dem Schulweg zu bewegen.

Primarschule
Die Schüler werden durch den Verkehrsinstruktor unterrichtet  im richtigen Verhalten im Strassenverkehr; sie lernen die dazugehörigen Vorschriften und Regeln kennen und es werden praktische Fahrübungen auf der Strasse durchgeführt.

Sekundarstufe
Gefährliche Verhaltensweisen, die in diesem Alter oft zu Verkehrsunfällen führen, werden im Detail besprochen.

W
oben

Wahlfachsystem

Der "Stellwerk"-Test Mitte der zweiten Sekundarklasse hilft den Schülern, ihre Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen. In einem Standortgespräch setzen die Schüler gemeinsam mit den Eltern und der Klassenlehrperson Schwerpunkte für die Belegung der Wahlfächer der dritten Sekundarklasse, welche als Vorbereitung für die Lehre oder weiterführende Schule getroffen werden.

Nebst dem Pflichtunterricht steht den Schülern der 3. Sekundarschulklassen ein breites Angebot an Wahlfächern offen. Das Wahlfachsystem ist eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern. Die Jugendlichen ergänzen ihren Pflichtbereich mit Fächern aus dem Wahlbereich im Rahmen der vorgeschriebenen Stundenzahl. Sie erhalten damit die Gelegenheit, ihr letztes Schuljahr selbstverantwortlich mitzugestalten. Mit der Anmeldung gehen sie die Verpflichtung ein, die gewählten Fächer regelmässig und bis Ende Schuljahr zu besuchen.

Das Angebot der Wahlfächer variiert jedes Schuljahr und wird den Schülern während der 2. Klasse der Sekundarstufe bekannt gegeben.

Tastaturkurs als Freifach in der 6. Klasse

Der Tastaturkurs wird für eine spätere KV-Lehre anerkannt, sofern anschliessend der dazugehörige Schlusstest am KV Wetzikon bestanden wird. Kurskosten Fr. 100.--

Z
oben
Zeugnisse
Ende Januar und vor den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse.
In der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Semester ein Elterngespräch, welches im Zeugnis bestätigt wird.
Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand. Gemäss neuem Zeugnisreglement werden Absenzen im Zeugnis der Sekundarstufe als entschuldigt oder unentschuldigt eingetragen.